Urheberrechts-Novelle 2021
Am 18.11. ist die Regierungsvorlage im Nationalrat eingelangt und am 19.11. wurde sie an den Justizausschuss zugewiesen. Dieser hat einen Bericht erstattet und diesen dem Nationalrat für den 16.12. zur Behandlung im Rahmen der Plenarberatungen zugewiesen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage
Ministerialentwurf Urheberrechts-Novelle 2021 (PDF)
Erläuterungen zum Ministerialentwurf zur Urheberrechts-Novelle 2021 (PDF)
Stellungnahmen zum Ministerialentwurf
Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
Verband Filmregie Österreich
AAC – Verband Österreichischer Kameraleute
filmton austria
Austrian Composers
Drehbuchverband
VÖFS – Verband der österreichischen Filmschauspieler*innen
Film Austria – Vereinigung kreativer Filmproduzent*innen
IMAGO – International Federation of Cinematographers
EWC – European Writers‘ Council
Musikverleger Union Österreich
VdFS
Literar-Mechana
Bildrecht
LSG Produzenten
VGR
Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften
Allianz Zukunft Kreativwirtschaft
Initiative Urhebervertragsrecht
ALAI – Landesgruppe Österreich
ÖV – Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
Kulturrat Österreich
IG Bildende Kunst
Bundesarbeitskammer
younion
WKÖ
VAP – Verein für Antipiraterie der Film- und Videobranche
AT&T Warner
ORF
A1 und ORF
Internetoffensive Österreich – A1, Drei, Magenta
Facebook
KommAustria
VAT
VÖP
epicenter.works
Österreichische Notariatskammer
OGH
ÖRAK
BKA Verfassungsdienst
ONLINE-KONFERENZ
8. Urheberrechtskonferenz der deutschen Initiative Urheberrecht am 16. 11. 2020 ab 10 Uhr
Themen: Stabilisierung der beruflichen und sozialen Situation der professionellen Kreativen, Umsetzung der DSM-Richtlinie, Neuregelung der Verantwortlichkeit für die Werkverbreitung auf bestimmten Plattformen, Reformen des Urhebervertragsrechts, Verbindung von Netz- und Urheberrechtspolitik
Programm der Konferenz (mit einem Statement von Wim Wenders u.a.)
UMFRAGE
Studie der Europäischen Kommission zur Anwendung der Richtlinie über verwaiste Werke – Umfrage (läuft bis 11. September 2020)
KONSULTATION
Die Europäische Kommission schließt den Stakeholder-Dialog zu Artikel 17 der DSM-Richtlinie (siehe unten) mit einer Konsultation ab. Artikel 17 enthält neue Bestimmungen für Online-Diensteanbieter zum Content Sharing, die die EU-Mitgliedstaaten bis Juni 2021 umsetzen müssen.
Die Konsultation läuft noch bis zum 10. September 2020.
Stakeholder-Dialog zur Anwendung von Artikel 17 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
Die Aufzeichnungen des von der Europäischen Kommission begonnenen Stakeholder-Dialoges zur Anwendung von Artikel 17 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt sind hier abrufbar:
15. Oktober 2019 @ Brüssel: Themenblock: Musik, Software, Games https://webcast.ec.europa.eu/copyright-stakeholder-dialogues
5. November 2019 @ Brüssel: Themenblock: Audiovisueller Bereich, Sport, Bild und Text (Bücher, Presse, Nachrichten) https://webcast.ec.europa.eu/copyright-stakeholder-dialogues-05-11-2019
25. November 2019 / 16. Dezember 2019 @ Brüssel: Themenblock: Tools bzw Technologien für die Inhalteverwaltung (Content Management) und zur Verhinderung von nicht autorisierten Inhalten in Content-Sharing-Diensten; aktuelle Lizenzierungspraktiken – Lizenzierungsmodelle für die Nutzung von Inhalten in Content-Sharing-Diensten https://webcast.ec.europa.eu/copyright-stakeholder-dialogue-25-11 bzw https://webcast.ec.europa.eu/copyright-stakeholder-dialogues-16-12
16. Jänner 2020 @ Brüssel: Themenblock: Erörterung bewährter Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten und Rechteinhabern; Leitlinien zur Anwendung des Artikels 17, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit nach Art 17 Abs 4; Erlaubnisse der Rechteinhaber*innen und nach besten Kräften unternommene Anstrengungen, um eine Erlaubnis zu erhalten; nach besten Kräften unternommene Anstrengungen, um nicht autorisierte Inhalte zu vermeiden; von Rechteinhaber*innen eingereichte Mitteilungen, um nicht autorisierte Inhalte zu entfernen https://webcast.ec.europa.eu/copyright-stakeholder-dialogues-16-01-20
10. Feber 2020 @ Brüssel: Themenblock: „Schutzmaßnahmen für die rechtmäßige Verwendung von Inhalten“, „Rechtsbehelfsmechanismen für Nutzer*innen“ und „Informationen für Rechteinhaber*innen“ https://webcast.ec.europa.eu/copyright-stakeholder-dialogues-10-02-2020
Internetauftritt der 2020 gegründeten Initiative Urhebervertragsrecht
Die Initiative Urhebervertragsrecht ist ein im Jahr 2020 gegründeter Zusammenschluss von österreichischen Künstler*innen-Vereinigungen (Urheber*innen und ausübende Künstler*innen), der sich für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheber(vertrags)rechts und Verwertungsgesellschaftenrechts in Österreich einsetzt.
Videoaufzeichnung (3 Teile) der von ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) abgehaltenen Creators‘ Conference vom 3. 2. 2020
Mit Redebeiträgen u.a. von
Viviane Hoffmann – Europäische Kommission, Stellvertretende Generaldirektorin DG EAC (Generaldirektion zuständig für Bildung, Kultur, Jugend, Sprachen und Sport)
Barbara Gessler – DG EAC, Head of Unit – Creative Europe
Marco Giorello – DG CONNECT (Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien), Head of Copyright Unit
Pauline Durand-Vialle – CEO FERA (Federation of European Film Directors)
Panels:
1. Panel: EU policies for cultural and creative sectors; AI contribution on creativity
2. Panel: national implemention of article 17 (value gap) of the EU Copyright Directive
3. Panel: buy-out contracts and fair remuneration
URHEBERRECHT
Legislative Entschließung zur Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (pdf)
Europäische Urheberrechtspolitik
In der Woche ab 25. März 2019 wird im Europäischen Parlament die finale Abstimmung über die neue Urheberrechts-Richtlinie stattfinden.
Zahlreiche namhafte österreichische Filmschaffende und Berufsverbände fordern die 18 österreichischen Abgeordneten zum europäischen Parlament auf, der Richtlinie in der vorliegenden Form zuzustimmen.
Dies insbesondere aus folgenden Gründen:
Diese Richtlinie
– sorgt für Rechtssicherheit für alle Content-Anbieter (YouTuber, u.a.). Nicht die Uploader haften für hochgeladene Inhalte, sondern die wirtschaftlichen Nutznießer des Contents (Google, YouTube, uva.)
– garantiert Künstlerinnen und Rechteinhabern eine faire und angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke, auch im Internet
– erlaubt YouTubern, Vimeo-Künstlerinnen und anderen Uploadern die Verwendung von Content für Zitate, Parodien, Kritiken, Karikaturen, Reviews, Pastiche, Memes, etc. und sorgt dafür, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch im Internet erhalten bleibt
– ermöglicht Content-Anbietern (YouTuber, u.a.), die ohne kommerzielle Absicht handeln und deren Aktivitäten keine signifikanten Erlöse generieren, weiterhin den Upload von „User Generated Content“
– ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um das Ungleichgewicht zwischen Internet-Giganten und Content-Anbietern auszugleichen
– schafft faire Wettbewerbsverhältnisse im Internet (für kleine Content-Anbieter)
– schützt die Internet-Wirtschaft dadurch, dass Wissensplattformen wie Wikipedia, Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen und Plattformen mit geringen Nutzerzahlen von der Haftung ausgenommen sind
– ist nach fast 3-jährigen Verhandlungen auf europäischer Ebene ein fairer Kompromiss, der die Interessen der Content-Anbieter (YouTuber, u.a.), der Kunstschaffenden, der Content-Industrie und der Online-Plattformen gleichermaßen berücksichtigt…
…darum sagen wir JA zur Urheberrechts-Richtlinie!